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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens

Lutebeauty – Kehler Straße 13, 76437 Rastatt

Inhaberin: Betül Rasime Yilmaz  

Allgemeiner Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit Kunden des Unternehmens. Die AGB´s gelten ausschließlich.  Mit Vereinbarung eines Termins per Telefonat, Whats App, Instagram oder fernmündlich, treten automatisch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft. Lutebeauty – Betül Rasime Yilmaz behält sich Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die Preise gelten bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Erbrachte Dienstleistungen sind spätestens nach der Behandlung direkt in den Geschäftsräumen zu begleichen, insofern nichts anderes vereinbart wurde. Diese Bedingungen werden mit Auftragserteilung anerkannt und finden Geltung. 

Terminvergabe, Behandlungen, Beratungen

Behandelt werden auf eigenen Wunsch und nach terminlicher Vereinbarung alle geschäftsfähigen Personen ab 18 Jahren. Bei Personen unter 18 Jahren ist eine Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Wünscht der Kunde einen besonderen Behandlungstermin, wird das Unternehmen versuchen, diesem Wunsch nachzukommen. Auf Grund der Vielzahl von Terminwünschen ist dies jedoch nicht immer durchführbar. Vereinbarte Termine sind verbindlich. Die Behandlungsdauer und der Umfang richten sich nach der vorherigen Absprache, bzw. der gebuchten Behandlung. Das Unternehmen gibt Behandlungsempfehlungen, die Entscheidung über die Art der Behandlung trifft der Kunde. Die Arbeitszeit ist sorgfältig geplant, damit möglichst keine Wartezeiten für den Kunden entstehen. 

Terminverzug durch den Kunden und Stornierung

Schriftliche Stornierungen erfolgen über Whats App oder Instagram und sind 24 Stunden „vor“ Behandlungstermin kostenfrei möglich, eine Stornierungsbestätigung wird ebenfalls über Whats App oder Instagram zugeschickt.

Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Behandlungstermin und/oder sagt diesen Termin nicht rechtzeitig (24 Stunden vor der vereinbarten Behandlung) ab, ist das Unternehmen berechtigt, dem Kunden den Termin gemäß Annahmeverzug aus § 615 BGB sowie §280 Absatz 1 BGB wegen Verletzung einer Nebenpflicht aus dem Schuldverhältnis 50% der Kosten für die gebuchte Behandlung in Rechnung zu stellen ohne einer Nachleistung verpflichtet zu sein. 

Ausnahme: Bei Krankheit mit Vorlage eines Ärztlichen Attests entfällt die Gebühr.

Erscheint der Kunde mehr als 15 Minuten zu spät zum Termin, obliegt es dem Unternehmen, den Termin zu streichen und voll in Rechnung zu stellen.

Stornierung durch das Unternehmen

Kann aus nicht zu vertretenden Gründen oder höherer Gewalt ein Termin vom Unternehmen nicht eingehalten werden, wird der Kunde umgehend in Kenntnis gesetzt, sofern die hinterlegten Adress- und Kontaktdaten eine zeitnahe Kontaktaufnahme ermöglichen. Das Unternehmen ist in dem Fall berechtigt, den Termin kurzfristig zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.